Fragen und Antworten
1. Ergotherapie wird in der Regel von ihrem Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin verordnet. Er/Sie kann dabei, je nach Krankheitsbild und Ziel, zwischen folgenden Maßnahmen wählen:
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Psychisch-funktionelle Behandlung
sowie ergänzend:
- Thermische Anwendung
Hausbesuch (Heimbesuch)
2. Im Falle von Ergotherapie in Folge eines Arbeitsunfalls erhalten Sie ein Rezept der Berufsgenossenschaft.
Wir bieten Hausbesuche im Storkower Umkreis sowie auch über Wendisch-Rietz, Bad Saarow und Fürstenwalde an, sofern dieser verordnet wurde. Unsere Therapeuten sind geschult, die Behandlungen bei Ihnen oder in einer Pflegeeinrichtung durchzuführen.
Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung sowie 10%der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Bitte informieren sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
- größtmögliche Selbständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen Alltag
- Stabilisierung oder Verbesserung von Gedächtnisleistung,
Aufmerksamkeit, Konzentration und Orientierung zu Zeit, Raum und Person,
sowie der Merkfähigkeit - Verbesserung der Fein- und Grobmotorik, sowie des dynamischen und statischen Gleichgewichtes
- Verbesserung der Bewegungsabläufe, der Tonusregulation und der Koordination
- Optimierung der Handlungs- und Bewegungsplanung und -durchführung
- Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen / sensorische
Integration und die Verbesserung der Körperwahrnehmung und des
Körperschemas - Erhalt, Verbesserung oder Erweiterung des gesamten Bewegungsausmaßes aller Gelenke
- Erlernen von Ersatzfunktionen, Kompensationsmechanismen oder Umtrainieren der Gebrauchshand
- Hilfestellung und Beratung bei der Wohnraumanpassung und im Umgang mit Hilfsmitteln/ Adaptationen
- Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit
- Erwerb von sozialen Kompetenzen, verbunden mit der Verbesserung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit u.v.m
Schon im 18. Jahrhundert berichteten einige Ärzte über beachtliche Behandlungserfolge bei psychisch Kranken durch regelmäßige Arbeit. Doch erst Anfang des 20. Jahrhunderts nutzte man in den USA die Arbeitstherapie systematisch zur Behandlung psychischer Störungen: der Beruf des Ergotherapeuten entstand. Durch den deutschen Psychiater Hermann Simon erfuhr die Arbeitstherapie in den 20er Jahren eine besondere Förderung, denn er führte eine arbeitsähnliche Tätigkeit unter therapeutischen Gesichtspunkten für psychisch Kranke ein. Die Ergotherapie wurde dabei von unterschiedlichen Berufsgruppen wie Ärzten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern, Künstlern, Handwerkslehrern und Architekten unabhängig voneinander entwickelt.
Der entscheidende Wandel in der Entwicklung der Arbeitstherapie zur Beschäftigungstherapie erfolgte in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs, als viele Kriegsverletzte gezielte Rehabilitationsmaßnahmen benötigten. Mit Unterstützung des Britischen Roten Kreuzes wurden Kurzlehrgänge zur Ausbildung von Beschäftigungstherapeuten eingerichtet. Die erste staatlich anerkannte Schule für Beschäftigungstherapie wurde 1953 in Hannover gegründet. 1999 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Arbeitstherapie und die Beschäftigungstherapie zusammenfügte unter der neuen Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“.
Ergotherapie kommt bei Kindern und Jugendlichen angefangen vom Säuglingsalter zum Einsatz, wenn sie in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des Kindes und seiner Familie droht oder bereits besteht.
Da die Ergotherapie grundsätzlich klientenzentriert ausgerichtet ist, sind die folgenden Erläuterungen immer nur Beispiele. Für jeden einzelnen der jungen Patienten werden anhand der ärztlichen Diagnose und der ergotherapeutischen Anamnese (Befunderhebung) Wege der Intervention (Behandlung und Beratung, auch zur Prävention) verfolgt. Im Bereich der Pädiatrie ist der Einbezug der Angehörigen und Bezugspersonen in allen Fragen der Behandlung von höchster Bedeutung. Ziel ist immer die größtmögliche Förderung des Kindes, seiner altersgemäßen Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit.