Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere psychosozialer, emotionaler, psychomotorischer Funktionen der Wahrnehmung und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
Maßnahmen
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Erreichen therapeutischer Ziele auf Schädigungsebene, wie:
1. Stabilisierung oder Besserung globaler mentaler Funktionen
- des quantitativen und qualitativen Bewusstseins
- der Orientierung zu Ort, Zeit und Person
- der Intelligenz (z.B. bei Demenz)
- globaler psychosozialer Funktionen (z.B. bei Autismus)
- der psychischen Energie, des Antriebs und des Schlafens
2. Stabilisierung oder Besserung spezifischer mentaler Funktionen
- der Aufmerksamkeit
- des Gedächtnisses
- der Psychomotorik (z.B. Tempo)
- der Emotionen, wie des Abstraktionsvermögens und des Einsichts- und Urteilsvermögens
- der Handlungsplanungder Selbst- und Zeitwahrnehmung
Therapeutische Ziele
1. Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von Aktivitäten
- aus dem Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z.B. tägliche Routine in richtiger Reihenfolge durchführen, Tagesstrukturierung)
- aus dem Bereich Lernen und Wissensanwendung (z.B. bewusste sinnliche Wahrnehmung, Aufmerksamkeit fokussieren)
- aus dem Bereich interpersoneller Interaktionen und Beziehungen (soziale Interaktion, Aufbau und Erhalt von Beziehungen)
- der Selbstversorgung und des häuslichen Lebens (z.B. Waren des täglichen Bedarfs beschaffen)
2. Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, des Selbstvertrauens und der Entscheidungsfähigkeit
3. Erlernen von Kompensationsstrategien gegebenenfalls unter Nutzung vorhandener Hilfsmittel und Umgang mit externen Hilfen
Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
Therapieergänzende Maßnahmen
Thermische Anwendung (Wärme- oder Kältetherapie) nach §24 ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel nach Vorgabe des Heilmittelkataloges dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient und damit die Behandlung erleichtert, verbessert oder erst möglich macht.